Fünf einfache Schritte zur Vereinsgründung

Einen Verein zu gründen kostet sicherlich viel Zeit und Geld! Aber ist das auch so? Ist die Vereinsgründung wirklich so kompliziert und aufwendig? Wir zeigen euch in fünf einfachen Schritten, wie ihr euren eigenen Verein gründet.

Vereinsleben

Eine Vereinsgründung ist mit viel Papierkram, vielen Überlegungen und vielen Schritten verbunden. Wo fange ich an? Welche Reihenfolge sollte ich befolgen? Lohnt es sich, sich einzutragen? Ist mein Verein gemeinnützig? Wie viel wird mich und meine Mitgründer die Gründung kosten?

All diese Fragen wollen wir euch in diesem Artikel beantworten und euch so auf dem Weg zur Vereinsgründung bestmöglich begleiten.

FAQ

Was braucht man für die Vereinsgründung?

Für die Vereinsgründung eines eingetragenen Vereins benötigt ihr mind. 7 Mitglieder, mind. 1 Person im Vorstand und die Absicht ideelle Ziele zu verfolgen.

Wann gilt man als Verein?

Man gilt als Verein, sobald die Satzung in der Gründungsversammlung vorgestellt und von mindestens 7 Mitglieder unterschrieben ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein?

Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten und braucht mindestens 7 Mitglieder um rechtskräftig zu sein. Ein nicht eingetragener Verein besteht nur aus mindestens 3 Mitgliedern, hat aber keine Rechtspersönlichkeit.

Ist ein eingetragener Verein immer gemeinnützig?

Nein. Die Gemeinnützigkeit muss erst beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss aus der Vereinssatzung die Selbstlosigkeit und Förderung des Allgemeinwohls zu erkennen sein.

Ist ein eingetragener Verein steuerpflichtig?

Ja und nein. Ein eingetragener Verein ist grundsätzlich für die Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer steuerpflichtig. Ein eingetragener gemeinnütziger Verein ist allerdings nur für seine unternehmerischen Tätigkeiten (bspw. den Verkauf von Kuchen oder Umsätze aus der Vermietung von Grundbesitz) steuerpflichtig. Einnahmen aus dem ideellem Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse) müssen in der Regel nicht versteuert werden.

Tipp: Sobald die Vereinstätigkeit wächst und Umsätze aus Veranstaltungen oder anderen unternehmerischen Aktivitäten hinzukommen, unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.

Voraussetzung für die Gründung

Natürlich gibt es einige Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, bevor ihr euren Verein gründen könnt. Neben den Voraussetzungen zu eurer Person, gibt es auch gesetzliche Voraussetzungen. Die Gesetzeslage der Vereine, also das Vereinsgesetz, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch behandelt: BGB §§21 bis 79 des Zivilrechts. Was für euch alles wichtig ist haben wir hier zusammengefasst.

EU - Staatsbürger oder Wohnsitz in Deutschland

Laut dem öffentlichen Vereinsrecht ist jeder in Deutschland dazu berechtigt einen Verein oder eine Gesellschaft zu gründen. Für alle EU-Bürger gilt das gleiche Recht, wie für Deutsche Bürger, solange sie eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis oder eine gültige Einreisemöglichkeit nach Deutschland haben. Nicht-EU-Bürger müssen zumindest einen deutscher Wohnsitz vorweisen.

Mindestalter: 7 Jahre

Richtig, auch als Minderjähriger könnt ihr einen Verein gründen. Ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass bei jeder rechtlichen Entscheidung, die Zustimmung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gebraucht wird. Minderjährige können sogar Vorstandsmitglied werden, sind aber nicht in der Lage, die Rechtsgeschäfte ohne Sorgeberechtigten abzuschließen.

Auf Dauer ausgelegt

Damit ihr auch als Verein anerkannt werdet, muss euer Verein die Absicht haben, auf Dauer zu bestehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt, dass ein Verein auf Dauer ausgelegter Zusammenschluss von einer großen Anzahl an Personen ist, die zusammen einen Zweck erreichen wollen.

Verfolgung von gemeinschaftlichen Zielen

Das primäre Ziel eures Vereins sollte ideell sein und nicht wirtschaftlich. Das bedeutet nicht, dass ihr keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen dürft, sondern nur, dass diese nachrangig verfolgt werden dürfen.

Mindestens 7 Mitglieder

Für die Gründung eines Vereins im Großen und Ganzen sind mind. 3 Mitglieder nötig. Sobald ihr euren Verein ins Register eintragen lassen wollt, braucht ihr mindestens 7 Mitglieder in eurem Verein. Nachdem ihr eingetragen seid, kann die Mitgliederzahl wieder auf 3 fallen, jedoch darf sie nie unter 3 liegen.

Freiwillige und körperschaftliche Organisation

Euer Verein sollte ein freiwilliger Zusammenschluss der Mitglieder sein. Außerdem darf er nicht auf bestimmten Mitgliedern aufbauen. Er sollte unabhängig von wechselnden Mitgliedern beständig bleiben.


Vereinsform

Wenn ihr schon auf der Suche nach einem Artikel seid, der euch dabei hilft einen Verein zu gründen, sind wir einfach mal so frei und gehen davon aus, dass ihr einen eingetragenen Verein, kurz e.V., gründen wollt. In Deutschland ist diese Form des Vereins, mit mittlerweile über 600.000 eingetragenen Vereinen, die häufigste Form.

Als eingetragener Verein zeichnet euch vor allem euer ideeller Zweck aus. Das bedeutet, dass ihr euch für die Förderung des Sports, der Kultur oder Natur etc. stark macht. Einen wirtschaftlichen Zweck könnt ihr maximal nebenbei anstreben.

Die meisten Vereine entschließen sich dazu sich eintragen zu lassen, wenn sie sich ohne wirtschaftlichen Grund zusammenschließen und wenn das Ein- und Austreten aus dem Verein für alle einfach gemacht werden soll.

Hilfreich ist auch, dass jeder eingetragener Verein als juristische Person mit Rechten und Pflichten gilt. Das bedeutet, dass euer Verein in seinem eigenen Namen klagen kann.

Zudem gilt bei nicht eingetragenen Vereinen die Haftung des Handelnden. Das heißt, wenn du als Person für die rechtlichen Angelegenheiten des Vereins verantwortlich bist, haftest du automatisch auch für eventuell daraus entstehende Schäden. Und zwar mit deinem vollen Privatvermögen!

Natürlich habt ihr auch die Möglichkeit, die Eintragung in das Vereinsregister auszulassen und als nicht eingetragener Verein zu gelten. Wir haben für euch die Vor- und Nachteile zusammengebracht:

Vorteile

  • Als juristische Person kann der Verein in eigenem Namen klagen und verklagt werden
  • Euer e.V. kann die Gemeinnützigkeit beantragen
  • Euer e.V. besitzt eine Satzung mit Strukturen und Regelungen
  • Euer e.V. ist eine demokratische Organisationsform mit den gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder
  • Für die Gründung eines e.V. wird kein Startkapital benötigt
  • Die Gründungskosten sind relativ niedrig

Nachteile

  • Euer e.V. kann sich nicht primär auf wirtschaftliche Zwecke auslegen
  • Euer e.V. benötigt mindestens 7 Mitglieder zur Eintragung
  • Satzungsänderungen oder die Neuwahl eures Vorstands muss immer beim Gericht angemeldet werden und damit sind Kosten verbunden
  • Ein e.V. unterliegt, was die Geschäftsführung und Mittelverwendung angeht, der Kontrolle des Finanzamtes
  • Hoher Verwaltungsaufwand

Alternativ gibt es noch weitere Vereinsformen, die aber nicht so häufig gesehen werden:

  • der nicht eingetragene Verein
  • Die gemeinnützige GmbH
  • die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Sollten euch diese Formen von Vereinen interessieren, verweisen wir euch gerne auf die Seite von Ehrenamt24, die ausführlich darüber berichten.

Schritt 1: Satzung erstellen

Jeder eingetragene Verein benötigt eine Satzung. Diese Satzung ist „das Gesetz eures Vereins“. Sie gilt nicht nur für die Funktionäre des Vereins, sondern ist auch für alle Mitglieder wichtig. In der Satzung findet ihr alle Verordnungen, Regeln und Strukturen für euren Verein wieder. Diese unterscheiden sich je nachdem, was für ein Verein ihr seid und ob ihr später die Gemeinnützigkeit beantragen wollt oder nicht.

In §57 BGB sind die Mindesterfordernisse für eine Vereinssatzung und in §58 BGB ist der Sollinhalt festgehalten. Damit ist gemeint, dass es einige Punkte gibt, die auf jeden Fall Bestandteil euer Vereinssatzung sein müssen:

  • Vereinsname
  • Vereinssitz (Ort)
  • Regelung zur Eintragung des Vereins
  • Vereinszweck
  • Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Ob und welche Mitgliederbeiträge zu leisten sind
  • Beurkundung alle Beschlüsse
  • Die Bildung des Vorstandes
  • Einberufung der Mitgliederversammlung

Tipp: Euer Vereinsname sollte sich stark von Vereinen in euerem Bezirk unterscheiden. Er darf der Name nicht irreführend sein, was den Zweck oder die Größe des Vereins betrifft.

Von diesen Punkten darf in der Satzung, die dem Gericht vorgelegt wird, nichts fehlen, ansonsten lehnt das Gericht eure Eintragung in das Vereinsregister ab. Darüber hinaus könnt ihr auch Informationen zum Datenschutz oder die einzelnen Organe und ihre Aufgaben, in die Satzung mit einfließen lassen.

Es gibt eine Menge an Mustersatzungen (Quelle: Bundesjustizministerium), an welchen ihr euch orientieren könnt. Es spricht nichts dagegen, euch die Satzung komplett selbst zu überlegen, solange die oben genannten Punkte Teil davon sind.

Solltet ihr aber diesen Weg einschlagen und dabei stark von der Mustersatzung abweichen, empfehlen wir euch einen Anwalt oder Vereinsexperten aufzusuchen, der die Rechtsgültigkeit eurer Satzung überprüft.

Schritt 2: Gründerversammlung

Die offizielle Gründungsversammlung könnt ihr wie den Startschuss eures Vereins sehen. Bevor die Gründungsversammlung stattfindet, solltet ihr einen Ort oder Raum festlegen, in dem ihr eure Versammlung abhalten könnt. Eine größere Privatwohnung, der Nebenraum des Lieblingsrestaurants oder die Räumlichkeiten eines anderen Vereins sind hier beliebte Möglichkeiten.

Anschließend gehen die schriftlichen Einladungen vom Verein an die Gründer sowie die ersten Mitglieder raus.

Die Satzung sollte vor der Gründerversammlung grob vorbereitet werden, damit ihr nicht stundenlang diskutieren müsst. Auf der Versammlung wird dann alles, was in der Satzung stehen soll, besprochen und festgelegt. Offiziell wird die Satzung erstellt, wenn ihr alle Punkte ausdiskutiert habt und euch darüber einig seid.

Neben der Satzung, wird während der Sitzung der Vorstand, sowie alle weiteren Organe, die laut der Satzung wichtig sind, gewählt.

Der Vorstand wird euren Verein nach außen hin vertreten. Es sollte nicht zu viele Vorstandsmitglieder geben, aber auch nicht zu wenige, sodass bei einem Ausfall jemand einspringen kann. Normalerweise werden zwischen drei und sieben Personen in den Vorstand gewählt.

Die Gründungsversammlung findet immer mit mindestens sieben Mitgliedern statt, da am Ende der Versammlung die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden muss.

Wichtig ist auch das Protokoll der Gründerversammlung, dieses werdet ihr bei der Eintragung eurer Vereins vorlegen müssen. Zum Beginn der Sitzung solltet ihr daher als erstes festlegen wer Protokoll führt.

Ins Protokoll müsst ihr folgende Dinge einbinden:

  • Ort und Tag
  • Protokollführer
  • Versammlungsleiter
  • Anwesenheitsliste
  • gefasste Beschlüsse
  • Wahlergebnisse (wer mit wie vielen Stimmen gewählt wurde)
  • Name, Anschrift und Berufe aller Vorstandsmitglieder
  • Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden


Schritt 3: Eintragung ins Register

Wie bereits erwähnt, seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet euren neu gegründeten Verein auch einzutragen zu lassen. Um die genanten Vorteile eines eingetragener Vereins zu genießen, ist aber eine Eintragung im Vereinsregister notwendig. Diese findet durch das örtlich zuständige Amtsgericht statt. Was benötigt ihr nun alles für die Eintragung eures Vereins?

  • einen Termin bei einem ortsansäßigen Notar (bspw. über die Notarsuche)
  • das Original sowie die Kopie der unterschriebenen Vereinssatzung
  • das Original sowie die Kopie des Gründungsprotokolls
  • ein Nachweis von mindestens sieben Vereinsmitgliedern, bspw. durch eine von diesen Mitgliedern unterzeichnete Anwesenheitsliste

Die Dokumente unterschreibt ihr bei einem Notar, der die Eintragung ins Vereinsregister für euch beantragen kann. Nicht zu vergessen ist, dass der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei der Erstanmeldung des Vereins anwesend sein müssen, um die Dokumente notariell beglaubigt zu unterschreiben.

Wenn alles rechtmäßig unterschrieben ist, versendet der Notar die Anmeldung für euch.

Die Eintragung kann Wochen bis hin zu Monaten dauern, das kommt ganz darauf an, wie viel das Amtsgericht zu tun hat. Im Normalfall könnt ihr mit 4 – 6 Wochen rechnen.

Tipp: Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit nur wenn er damit beauftragt wird, sonst kümmert er sich nur um die Beglaubigung.

Nachdem eurer Verein im Vereinsregister eingetragen ist, erhaltet ihr einen Registerauszug. Dieser weist den e.V. – Status aus. Diesen könnt dann dem Finanzamt vorlegen oder bei der Eröffnung eines Bankkontos.

Die Eintragung ist dann mit der Bekanntmachung der Eintragung in das Länderregister abgeschlossen und im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtskräftig.

Schritt 4: Gemeinnützigkeit beantragen

Nicht jeder gegründete Verein ist auch immer gleichzeitig ein gemeinnütziger Verein. Denn die Gemeinnützigkeit eures Vereins müsst ihr erst beantragen. Allen voran sollte euer Verein die Selbstlosigkeit beweisen, um sie beantragen zu können.

Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass sich euer Verein für das Wohl der Allgemeinheit einsetzt. In erster Linie sollte es dem Verein um ideelle Ziele gehen und nicht um wirtschaftliche Interessen.

Die Gemeinnützigkeit wird in §52 AO behandelt, hier wird vorgegeben, dass Bereiche wie:

  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung der Religion
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung etc.

als gemeinnützig gesehen werden.

Ob euer Verein gemeinnützig sein soll, solltet ihr am besten entscheiden, bevor ihr euren Verein im Vereinsregister anmeldet. Die Gemeinnützigkeit muss aus euerer Satzung herauszulesen sein, denn sobald ihr die Satzung dem Finanzamt vorlegt, können diese entscheiden, ob sie die Gemeinnützigkeit annehmen oder ablehnen.

Folgende Punkte müsst ihr beachten, um nicht abgelehnt zu werden:

  • Abgesehen von Übungsleiterpauschalen und kleineren anlassbezogenen Geschenken, dürfen eure Mitglieder keine Zuwendungen aus den Vereinsmitteln erhalten
  • Der Verein darf keine Person begünstigen (z.B. durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen)
  • Das Vermögen des Vereins wird nach Auflösung oder bei Wegfall des gemeinnützigen Status, an gemeinnützige Zwecke weitergegeben.

Hat das Finanzamt Bedenken oder Beschwerden was die Satzung betrifft, ist die Änderung der Satzung mit erneuten Diskussionen und Kosten für euch verbunden.

Nach Anmeldung der Gemeinnützigkeit könnt ihr mit dem Bescheid nach 4 – 6 Wochen rechnen.

Lehnt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit ab, habt ihr die Möglichkeit euere Satzung zu überarbeiten.

Nimmt das Finanzamt die Anmeldung an, wird euch ein Freistellungsbescheid zugestellt. Mit diesem Bescheid seid ihr zusätzlich in der Lage einige Steuervorteile zu genießen. Durch die Beantragung verpflichtet sich der Vorstand dazu die Gemeinnützigkeit zu wahren. Die erteilte Gemeinnützigkeit wird fortwährend alle 3 Jahre vom Finanzamt überprüft.

Vorteile

  • Steuervorteile: Möglichkeit Spenden steuersenkend geltendzu machen. Manchmal auch mit den Mitgliederbeiträgen möglich
  • Sondernutzungen von öffentlichen Plätzen einfacher erreichbar
  • Länder-, Bundes-, und EU-Förderungen und Zuschüssebeantragbar, z.B. Prozesskostenhilfe
  • Ressourcen vergünstigt oder kostenlos nutzen
  • Viele Bundesländer erlassen gemeinnützigen Vereinen dieGerichtsgebühren beim Vereinsregister
  • Imagevorteil
  • Bußgeldzuweisungen: Richter können Verurteilte dazu auffordern,Geld an gemeinnützige Vereine zu spenden

Nachteile

  • Keine Gewinnerwirtschaftung möglich
  • Zusätzlich Beschränkungen in der Verwaltung durch engereVorschriften für Ausgaben und Investitionen
  • Jahresüberschüsse müssen zeitnah verwendet oder zurRücklagenbildung begründet werden
  • Die Höhe des Mitgliederbeitrags ist beschränkt
  • Ggf. persönliche Haftung des Vorstands, sollte dieGemeinnützigkeit aberkannt werden
  • Bei der Vereinsauflösung muss das Vereinsvermögen gemeinnützigenOrganisationen oder Kirchen zugeführt werden

Kosten für die Gründung

Die Kosten einer Vereinsgründung sind zum Glück überschaubar. Wir können euch keinen genauen Betrag nennen, da die Kosten der Notare und der Amtsgerichte variieren können. Ihr könnt aber davon ausgehen, dass ihr euch auf einer Preisspanne von ungefähr 100 bis 140 € bewegt. Dies umfasst die Kosten für den Notar, das Gericht und die Bekanntmachung. Solltet ihr eure Satzung von einem Anwalt aufsetzen lassen, erhöhen sich die Gesamtkosten deutlich.

Sobald sich in der eingetragenen Satzung oder bei der Wahl des Vorstandes etwas ändert, kommen Kosten von ungefähr 50 € für die offiziellen Änderungen auf euch zu.

Solltet ihr für euren Verein die Gemeinnützigkeit erfolgreich beantragen, erlassen euch manche Bundesländer die Eintragungsgebühr. Dafür benötigt ihr nur den Freistellungsbescheid des Finanzamts.

Schritt 5: Bankkonto einrichten

Das Vereinskonto ist der finanzielle Anker eures Vereins, mit dem alle eure wirtschaftlichen Tätigkeiten abgeschlossen werden.

Mit dem Registerauszug, den ihr nach eurer Anmeldung bekommen habt, dem Gründungsprotokoll sowie einer Legitimation aller bevollmächtigten Personen, kann der vertretungsberechtigte Vorstand nun zur Bank eurer Wahl gehen, um ein neues Bankkonto zu beantragen. Nicht alle Banken bieten immer auch Konten für Vereine an.

Am besten ist es, ihr sucht euch eine örtlich ansässige Bank oder Sparkasse. So könnt ihr später mit mehr Unterstützung und möglicherweise auch mit Sponsorings oder Zuschüssen rechnen. Häufig werdet ihr bei einer örtlichen Sparkasse, Raiffeisenbank oder auch Postbank fündig. Geht hierzu auf die Bank eurer Wahl zu und fragt einfach mal nach.

Die Banken erheben meist eine Kontoführungsgebühr sowie Transaktionsgebühren. Einige örtliche Banken bieten eine vergünstigte Kontoführungsgebühr an, wenn man darlegen kann, dass man ein gemeinnütziger Verein ist.

Nicht eingetragene Vereine können unter Umständen Probleme haben ein Bankkonto zu eröffnen. Den Banken fehlt bei dieser Vereinsform die Sicherheit, da die Haftung, wie oben erwähnt, anders geregelt ist.

Fazit

Wie ihr sehen könnt, muss die Gründung eures Vereins nicht unbedingt kompliziert sein. Wir hoffen wir können euch mit unseren fünf Schritten helfen, die einfachsten Schritte für die Vereinsgründung näherzubringen.

Mit diesen Punkten solltet ihr alles für den Start eures eigenen Vereins haben. Das Beste ist, dass ihr mit knapp 150 € und einer Zeitspanne von wenigen Monaten schon euren Verein eingetragen haben könnt.

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